Arten von Licht am Kfz

Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen sind notwendig um bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechten Witterungsverhältnissen zu sehen und gesehen zu werden. Sie werden als Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet. Eine Standardbeleuchtung haben alle Fahrzeuge, die für die jeweile Fahrzeugart vorgeschrieben ist.

Lichttechnische Einrichtung am vorderen Teil des Autos

Bei einem Auto sind das nach vorn jeweils zwei Leuchten-Arten mit Fernlicht, Abblendlicht, Standlicht und Fahrtrichtungsanzeiger. Zusätzlich kommen bei einigen Modellen Nebelscheinwerfer, Kurvenlicht, Weitstrahler und Tagfahrlicht hinzu.

Das Fernlicht dient dem Ausleuchten der Fahrbahn, sobald Gegenverkehr sichtbar wird, benutzt man das Abblendlicht (bspw. H7 Lampen) um diese nicht zu blenden. Standlicht, oder auch „Begrenzungslicht“, leuchtet gemeinsam mit dem Fern- und Abblendlicht und lässt bei Ausfall eines der anderen Leuchten die Fahrzeugumrisse für den Gegenverkehr erkennen. Der Fahrtrichtungsanzeiger, umgangssprachlich auch „Blinker“, gibt es in verschieden Farben. In Deutschland orange, in den USA und Kanada wird er als gelbes Standlicht mitbenutzt. Das Parklicht besteht aus einem einseitigen Standlicht links oder rechts, wenn man z.B. auf nicht ausreichend beleuchteten Parkflächen innerorts steht. Nebelscheinwerfer haben eine spezielle Streuscheibe, die verhindert, dass bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Schnee oder Regen es zu keiner Selbstblendung kommt. In Deutschland dürfen Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte nur bei witterungsbedingten Sichtbehinderungen verwendet werden. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel und bei Sichtweiten weniger als 50m eingesetzt werden, die Geschwindigkeit darf dann nur bei max. 50km/h liegen. Ein Zusatzscheinwerfer, das Kurvenlicht, leuchtet asynchron zur Fahrbahnseite den Fahrbahnrand aus. Ein Weitstrahler stellt ein zusätzliches Fernlicht dar. Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch bei Betätigung der Zündung.

Lichttechnische Einrichtung am hinteren Teil des Autos

Nach hinten hat das Auto folgende Rückleuchten. Zwei Schlussleuchten und Bremsleuchten in rot, zwei Fahrtrichtungsanzeiger, zwei Rückstrahler, eine Kennzeichenbeleuchtung, ein oder zwei Nebelschlussleuchten und bis zu zwei Rückfahrscheinwerfer.

Die Kennzeichenbeleuchtung ist in weißer Farbe und beleuchtet das Kfz-Kennzeichen, alternativ kann man am Fahrzeug auch ein selbstleuchtendes Nummernschild montieren. Weiß ausstrahlende Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten. An der Seite sind obligatorisch Seitenmarkierungsleuchten in gelb zur Besserung Darstellung der Fahrzeugumrisse bei Dunkelheit.

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