Das Autolampen Prüfkennzeichen
Das ECE-Prüfzeichen, auch E-Kennzeichen, ist eine Kennzeichnung für alle genehmigungspflichtigen Bauteile an Kraftfahrzeugen. Es wurde durch die Economic Commmission for Europe (ECE) vereinbart und gelten in der gesamten EU. Sie besagt, dass das gekennzeichnete Bauteil die erforderliche Prüfung und Genehmigung erhalten hat. Das Prüfzeichen zeigt ein großes E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogene Prüfnummer. Scheinwerfer und Heckleuchten mit ECE-Prüfzeichen sind EU-weit zugelassen. Die Regelung Nr. 48 ist für „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ zuständig. In diesem Regelwerk werden alle Begriffe im Zusammenhang mit Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen erläutert, Festlegungen über Anzahl und Farbe von Lichtquellen, allgemeine Vorschriften, Hinweise zur Anbringung, sowie alle mit der Genehmigung verbundenen Anträge und Prüfungen. Der Antrag auf Genehmigung kann nur vom Fahrzeughersteller eingereicht werden.
Die Zahl nach dem E im Prüfkennzeichen verrät, welches Land die Genehmigung für ein Autoteil erteilt hat. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Herstellungsland. Guten Ruf in der Vergebung der Prüfzeichen haben Deutschland (1), Holland (4) und Schweden (5). Zuverlässig im Bezug auf Beleuchtungs-und Lichtsignaleinrichtungen sind zusätzlich Frankreich (2) und Italien (3). Die ECE-Kennzeichnung gilt in der ganzen EU.
Für Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen gibt es noch weitere Buchstaben und Zahlenkombinationen.
Zahlenkombinationen für Lichttechnische Einrichtungen
So gilt für Scheinwerfer: A steht für Begrenzungslicht, B für Nebellicht, C für Abblendlicht, R für Fernlicht, CR für Fern- und Abblendlicht, C/R für Fern- oder Abblendlicht, HC für Halogen Abblendlicht, HR für Halogen Fernlicht, HCR für Halogen Fern- und Abblendlicht, HC/R für Halogen Fern- oder Abblendlicht, DC für Xenon Abblendlicht, DR für Xenon Fernlicht, DC/R für Bi-Xenon.
Für Heckleuchen gilt: A für Begrenzungsleuchte, AR für Rückfahrscheinwerfer, F für Nebelschlussleuchte, IA für Rückstrahler, R für Schlussleuchte, S1 für Bremsleuchte, 2a für hintere Blinkleuchte.
Für sonstige Leuchten gilt: 1, 1a, 1b vordere Blinkleuchten unterschiedlicher Ausführungen, 5 für zusätzliche Blinkleuchte seitlich bei Fahrzeugen bis 6m Länge, 6 für zusätzliche Blinkleuchten seitlich bei Fahrzeuge länger als 6m, SM1 für Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge, SM2 für Seitenmarkierungsleuchte bei Fahrzeuge bis 6m Länge.
Übliche Kennzahlen für vordere Scheinwerfer sind: 10/12,5/17,5/20/25/27,5/30/37,5. Alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheinwerfer dürfen die Referenzzahl von 75 als Maximalwert nicht überschreiten. Die Erteilung einer 5stelligen Typprüfnummer wird für jede Scheinwerfer Bauartgenehmigung individuell erteilt.
Sonstige Kennzeichen auf der Heckleuchte sind Pfeile nach recht und links, diese geben die Einbaurichtung an und zeigen immer zur Fahrzeugaußenseite. Wenn kein Pfeil vorhanden ist, kann die Leuchte wahlweise hinten rechts oder links installiert werden.